Verfasst von: wiwirecht | Juli 15, 2008

Autokauf

Wolf Rahm möchte sein Cabrio BJ 1998 verkaufen. Da er selbst ein sehr beschäftigter Taubenzüchter ist, hat er selbst keine Zeit seinen Wagen zu verlaufen. Deshalb fragt er einen guten Bekannten, Rucki Zucki, ob dieser den Wagen für Ihn verkaufen könne. Wolf Rahm weiß, dass der Wagen wohl nicht mehr als 30.000 EUR Verkaufspreis erzielen wird und teilt Rucki Zucki mit, dass er alles was er über diesem Preis mit dem Käufer vereinbaren würde behalten könne. Auch teilt er ihm mit das der Wagen vor 1 ½ Jahren einen Unfall hatte.

Zwei Wochen später verkauft Rucki Zucki das Cabrio des Wolf Rahm an Schel Misch ohne ihm mitzuteilen, dass der Wagen ein Unfallwagen ist. Schel Misch völlig begeistert von dem Schnäppchen, kauft entzückt den Wagen für 55.000 EUR ab. Bei Abholung des Cabrios merkt Schel Misch das der Wagen einen Unfall hatte. Schel Misch möchte mit dem Kauf des PKW’s nichts mehr zu tun haben. Bezahlt hat er noch nicht.

Welche Ansprüche hat Schel Misch?


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